Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird notwendig, wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit, Behinderung oder eingeschränkter Geschäftsfähigkeit seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann. In diesen Fällen ordnet das Amtsgericht eine Betreuung nach den gesetzlichen Grundlagen der §§ 1896 ff. BGB an. Das Gericht ist dabei die übergeordnete Kontrollinstanz und überwacht, dass die Betreuung stets im Sinne der betroffenen Person geführt wird.

Eine Betreuung kann durch Angehörige auch ehrenamtlich übernommen werden. Auch hierbei handelt es sich um eine rechtliche Betreuung – nur eben durch eine nahestehende Person, die vom Gericht bestellt wird. Oft möchten oder können Angehörige diese Aufgabe jedoch nicht selbst übernehmen – sei es, weil die Verantwortung zu groß ist oder weil keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

In solchen Situationen könnte Auxilium Haan die rechtliche Betreuung übernehmen. Wir vertreten die Interessen der betreuten Person zuverlässig, transparent und mit höchster Sorgfalt. Wir kümmern uns um rechtliche, finanzielle und persönliche Belange, schaffen Struktur und sichern Ansprüche.

Darüber hinaus bieten wir Angehörigen eine fachliche Beratung an: Wie wird eine Betreuung angeregt? Welche Schritte sind beim Gericht erforderlich? Was bedeutet die Bestellung einer Betreuung konkret? Wir begleiten Sie bei Bedarf durch diesen Prozess, klären offene Fragen und stellen sicher, dass die Betreuung rechtlich korrekt eingerichtet und individuell passend umgesetzt wird.